Lebendrupf
Stellungnahme des VSB zur aktuellen Berichterstattung über Lebendrupf in Ungarn
Der Verband Schweizer Bettwarenfabriken (VSB) lehnt jede Form von Lebendrupf strikt ab und hat als erster Verband weltweit bereits 2001 den kompletten Verzicht auf Lebendrupf in den Statuten wie auch in den Verträgen der VSB-Mitgliedsfirmen mit ihren Lieferanten erklärt. Die im Beitrag gezeigte systematische, tierquälerische Durchführung von Lebendrupf genauso wie die Verarbeitung der dadurch gewonnenen Daunen und Federn verstossen massiv gegen Schweizer wie auch EU-Recht und gehören strafrechtlich verfolgt. Unser Verband unterstützt entsprechende Ermittlungen vollumfänglich. Um die Transparenz weiter zu erhöhen und die Rückverfolgbarkeit der Ware zu ermöglichen, haben wir als Schweizer Verband die Anforderungen an unsere Lieferanten in den letzten Jahren sukzessive verschärft. Das heisst konkret, dass alle Lieferanten der VSB-Mitgliedsfirmen in der Lage sein müssen, bei allen Federn- und Daunen-Lieferungen die konkrete Herkunft der Rohware darzulegen. Diese Vorgaben sind fester Vertragsbestandteil und Zuwiderhandlungen werden mit Konventionalstrafen oder auch mit dem Ausschluss aus dem Kreis unserer Lieferanten geahndet. Mit diesen strengen vertraglichen Regelungen ist unser Schweizer Verband weltweit Vorreiter in der Branche. Transparenz gegenüber dem Konsumenten schaffen wir mit dem VSB-Gütesiegel, mit dem nur Produkte ausgezeichnet werden dürfen, deren Herstellung den strengen VSB-Normen entsprechen.
Quelle: Dorbena AG Bettwarenfabrik